OGH-Urteil: Wann gilt ein Feuer als Brand in der Versicherung?
🔥 OGH 7 Ob 113/24d: Brandbegriff in der Feuerversicherung präzisiert ⚖️
Mit der Entscheidung OGH 23.09.2024, 7 Ob 113/24d stellt der Oberste Gerichtshof klar: Ein „Brand“ im Sinn der AFB 2002 liegt bereits dann vor, wenn ein Feuer die Fähigkeit zur selbständigen Ausbreitung hat – eine tatsächliche Ausbreitung auf weitere Sachen ist nicht erforderlich.
Im Anlassfall war ein Ölradiator betroffen, bei dem es zu einem Schadenfeuer im Gerät kam. Der Versicherer verneinte dennoch das Vorliegen eines versicherten Brandes und sprach von einem „Bagatellfeuer“. Der OGH bejahte hingegen den Versicherungsfall zugunsten der Versicherungsnehmerin. 🔍
Für Versicherungsnehmer bedeutet das:
- 🔥 Es genügt bereits die Fähigkeit zur selbständigen Ausbreitung des Feuers, die tatsächliche Ausbreitung ist nicht erforderlich, und daher das Fehlen dieses Umstandes auch nicht deckungsschädlich.
- ⚠️ Ablehnungen mit Verweis auf „kein Brand“ oder „Bagatellfeuer“ sollten fachlich und rechtlich überprüft werden.
Als Versicherungsmakler auf Seiten des Versicherungsnehmers unterstütze ich bei der Schadenaufbereitung, der rechtlich korrekten Einordnung des Brandbegriffs und der Durchsetzung berechtigter Ansprüche gegenüber dem Versicherer – bei Bedarf gemeinsam mit spezialisierten Rechtsanwälten. 🤝🛡️