„Bestdeckung bitte!“
– haftet der Versicherer, wenn er (Aufforderung durch den Makler) nicht das „Bestmögliche“ aus seiner Produktpalette anbietet?
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– haftet der Versicherer, wenn er (Aufforderung durch den Makler) nicht das „Bestmögliche“ aus seiner Produktpalette anbietet?
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Was harmlos klingt, kann teuer werden: Abfindungs- oder Zustimmungserklärungen im Schadenfall sollten immer geprüft werden. Eine vorschnelle Unterschrift kann Nachforderungen deutlich erschweren.
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Der OGH stellt klar: Ein „Brand“ liegt bereits vor, wenn ein Feuer zur selbständigen Ausbreitung fähig ist – eine tatsächliche Ausbreitung ist nicht erforderlich. Ablehnungen wegen angeblicher „Bagatellfeuer“ sollten daher kritisch geprüft werden.
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