Vorsicht bei Abfindungserklärungen im Versicherungsfall
Abfindungserklärung im Schadensfall (?) – auf Messers Schneide!
Regelmäßig kommt es vor, dass im Versicherungsfall „Abrechnungen“ oder „Erklärungen“ zur Unterschrift vorgelegt werden. Klingt oft nach Formalität – ist es aber nicht immer!
WICHTIG: Das Fälligkeitsregime des § 11 VersVG kennt keine Verpflichtung des Versicherungsnehmers derartige Erklärungen zu unterfertigen, die Fälligkeit von Versicherungsleistungen richtet sich im Wesentlichen nach dem Regelungsinhalt des § 11 VersVG, von der Unterschrift auf einer Abfindungserklärung ist dort keine Rede!
Mein Rat aus der Praxis: Bei der Abwicklung von Versicherungsschäden niemals unüberlegt oder überhastet irgendwelche Erklärungen (Abfindungs- oder Zustimmungserklärungen unterfertigen).
Warum?
- Solche Formulare sind nicht selten mehr als bloß eine Empfangsbestätigung.
- Mit einer Unterschrift kann man (auch ohne dass „Abfindung“ draufsteht) zustimmen, dass der Schadenfall (end)-erledigt ist.
- Das kann später dazu führen, dass Nachforderungen oder eine Ausdehnung der Ansprüche (z.B. weil sich Schäden verschlimmern oder neue Folgen auftreten) deutlich schwieriger werden – im schlimmsten Fall mit dem Argument: „Sie haben mit Ihrer Unterschrift die Abfindung erklärt.“
Was Du stattdessen tun solltest:
✅ Erst prüfen (lassen), was Du genau bestätigst: Zahlungseingang? Oder Einverständnis mit der Berechnung/Enderledigung?
✅ Auszahlung in Anrechnung auf die Gesamtforderung, als Teilzahlung/Akonto verlangen – ohne Präjudiz und unter Vorbehalt weiterer Ansprüche.
✅ Im Zweifel: kurz rechtlich/fachlich gegenlesen lassen, bevor du unterschreibst.
Ich bin gespannt: Habt ihr in der Praxis schon „Erklärungen“ gesehen, die harmlos wirkten – aber weitreichend waren?